Aktuelles für Exporteure: Das deutsche Pfandsystem wird ausgeweitet, spezielle Etiketten werden von PakMarkas gedruckt
In Deutschland, einem der größten Exportmärkte Litauens, werden die Anforderungen an Kennzeichnung der Pfandbehälter erweitert: Eine neue Kategorie von Getränken wird in das System aufgenommen. PakMarkas, das einzige Unternehmen in den Baltischen Staaten, das berechtigt ist, Etiketten mit dem DPG-Pfandkennzeichen zu drucken, weist darauf hin, dass die Neuerung am ersten Tag des Jahres 2024 in Kraft tritt.
In Deutschland gibt es seit 2005 die DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH) als Rücknahmesystem mit einem einheitlichen Standard für die Verpackungskennzeichnung. Das DPG-Kennzeichen ermöglicht das automatische Scannen und Sammeln von Einweg-Getränkeverpackungen und erleichtert die Erhebung eines Pflichtpfands. Bisher wurden damit alle Kunststoff-, Glas- und Dosenverpackungen für Erfrischungsgetränke und leichte alkoholische Getränke, die in Deutschland verkauft werden, verpflichtend gekennzeichnet.
„Die rechtmäßige Kennzeichnung der Behälter besteht aus dem DPG-Kennzeichen, der Farbe und einem Strichcode mit einer Nummer. Nur Unternehmen mit einer entsprechenden Zertifizierung, die sicherstellen können, dass sie alle Anforderungen an verwendete Farben, Ausrüstung und Qualität erfüllen, können Etiketten mit DPG drucken. Es gibt nicht viele solche Unternehmen in der Europäischen Union, wir sind eines der wenigen, und wir sind das einzige Unternehmen in den baltischen Staaten, das berechtigt ist, Etiketten mit dem DPG-Pfandkennzeichen zu drucken“, behauptet Miroslav Brazulevič, Leiter der Abteilung für Produktentwicklung des Unternehmens PakMarkas.
Eine Lösung für bereits vorhandene Etiketten
Unternehmen, die Saft, Wasser und Mineralwasser, Limonaden, Bier und andere leichte alkoholische Getränke herstellen und sie nach Deutschland importieren, sind verpflichtet, ihre Produkte in „starren“ Behältern wie Kunststoff-, Glasflaschen oder Dosen mit dem DPG-Kennzeichen zu versehen. Ab dem nächsten Jahr müssen auch alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Kunststoffflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter verkauft werden, mit dem DPG-Kennzeichen versehen werden.
„Die Produkte müssen bereits ab dem ersten Tag des Jahres 2024 das DPG-Kennzeichen tragen, ohne dieses Kennzeichens dürfen sie nicht mehr verkauft werden. Die bereits gekennzeichneten Produkte dürfen jedoch nicht vor dem festgelegten Datum an den Verkaufsstellen erscheinen. Bis dahin können sie in den Lagern des Importeurs oder Händlers gelagert werden“, so erklärt Brazulevič.
Das Inkrafttreten der neuen DPG-Anforderungen bedeutet nicht nur eine zusätzliche Belastung für die deutschen Händler, die nach Geschäftsschluss am 31. Dezember dafür sorgen müssen, dass die Kunststoffflaschen mit Milch, Kefir und Joghurt in den Regalen bereits am Morgen des 1. Januar durch die mit den DPG-Kennzeichen ersetzt werden. Die Hersteller müssen sich möglicherweise auch Gedanken darüber machen, wie sie mit den bereits vorhandenen Etiketten umgehen, die nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen, sowie mit Produkten auf Lager, die mit den alten Etiketten versehen sind.
„Um zu vermeiden, dass bereits hergestellte Etiketten ohne DPG weggeworfen oder neue gedruckt werden müssen, empfehlen wir die Herstellung zusätzlicher, sogenannter Abdecketiketten (engl. DPG cover labels). Diese können auf Produkte mit alten Etiketten aufgebracht werden und die so gekennzeichneten Produkte können in Übereinstimmung mit allen Anforderungen vermarktet werden“, so schlägt der Spezialist von PakMarkas eine Lösung vor.
DPG-Zertifikat und neue Druckkapazitäten
Hersteller und Vertreiber, für die diese Neuerung aktuell ist, können sich und ihre zu kennzeichnenden Produkte seit dem Frühjahr in dem System anmelden. Sie erhalten spezielle Codes, die auch an die zertifizierten Druckereibetriebe weitergegeben werden. Diese können nach Prüfung der Codes im DPG-System Etiketten mit dem DPG-Kennzeichen drucken.
Um zu gewährleisten, dass das DPP-System reibungslos funktioniert und dass der Leergutautomat das Etikett genau scannt, ohne es an den Verbraucher zurückzugeben, gibt es besondere Anforderungen an den Druck der Etiketten mit dem DPG-Kennzeichen. Um eine Lizenz zu erhalten, muss ein Unternehmen ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen und wird jährlich überprüft. Für die Etiketten darf das Unternehmen nur spezielle für den deutschen Markt bestimmte DPG-Farben verwenden, um die Prozesssicherheit und -kontrolle zu gewährleisten. Die hohe Qualität des DPG-Etikettendrucks muss gewährleistet sein, und die Übereinstimmung des Drucks mit den Anforderungen muss mit der Testvorrichtung einer autorisierten Prüfstelle des Herstellers überprüft werden. Solche Prüfung wurde bei der Gesellschaft PakMarkas bereits dreimal durchgeführt.
Auf der DPG-Kundenliste von PakMarkas stehen nicht nur litauische Unternehmen, sondern auch Unternehmen aus anderen Ländern, die ihre Produkte nach Deutschland exportieren, sowie deutsche Unternehmen, die ihre Produkte auf dem lokalen Markt verkaufen. PakMarkas druckt das DPG-Kennzeichen je nach Bedarf auf Klebeetiketten, Schrumpffolien-Etiketten (engl. shrink sleeves) und Rundumetiketten (engl. wrap-around). Mit der Installation einer modernen Druckanlage in diesem Sommer hat das Unternehmen seine Kapazität für Schrumpffolien-Etiketten fast verdoppelt.
„Wir können unseren Kunden Schrumpffolien-Etiketten in bis zu 10 Farben anbieten, die auf das dünnste auf dem Markt erhältliche PET-Material mit einer Stärke von 30 Mikron gedruckt werden. Die neue Maschine ist wie andere in unserem Unternehmen eingesetzte Druckmaschinen mit einem automatischen Kontrollsystem für die Druckqualität ausgestattet, das dazu beiträgt, Druckfehler zu vermeiden und Abfallmenge zu verringern“, erläutert Brazulevič die Vorteile der Etikettendruckanlage.